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Art. 2 Verordnung vom 1. September 2021 über die Sitzverteilung bei der Gesamterneuerung des Nationalrates (Nationalrates) - Aufhebung eines anderen Erlasses

Nationalrates
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Art. 2 Nationalrates · Aufhebung eines anderen Erlasses

Die Verordnung vom 30. August 2017 über die Sitzverteilung bei der Gesamterneuerung des Nationalrates wird auf das Ende der 51. Legislaturperiode (3. Dezember 2023) aufgehoben.

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