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Art. 7 Reglement vom 9. Dezember 2010 über die Archivierung beim Bundesverwaltungsgericht (Bundesverwaltungsgericht) - Berechnung der Schutzfrist

Bundesverwaltungsgericht
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Art. 7 Bundesverwaltungsgericht · Berechnung der Schutzfrist

Die Schutzfrist gilt in der Regel für ein ganzes Dossier oder Geschäft.

Sie beginnt für die Prozessakten mit dem Entscheiddatum zu laufen. Für die übrigen Akten ist die Datumsangabe des jüngsten Dokuments massgebend.

Nachträglich beigefügte Unterlagen, die für den Geschäftsvorgang keine relevanten Informationen enthalten, zählen für die Fristberechnung nicht.

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