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151.342 VABÖVOETHANDORTDIS CH

Art. 7 Verordnung des UVEK vom 23. März 2016 über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) - Besondere Informationen an Haltepunkten für Personen im Rollstuhl

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Art. 7 VAböV · Besondere Informationen an Haltepunkten für Personen im Rollstuhl

Die rollstuhlgängigen Zu- und Abgänge, die Standorte der mobilen Einstiegshilfen und die Einstiegsstellen auf den Perrons sind deutlich zu signalisieren, soweit dies betrieblich möglich ist.

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