151.342
VABÖVOETHANDORTDIS
CH
Art. 7 Verordnung des UVEK vom 23. März 2016 über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) - Besondere Informationen an Haltepunkten für Personen im Rollstuhl
VAböV
Art. 7 VAböV · Besondere Informationen an Haltepunkten für Personen im Rollstuhl
Die rollstuhlgängigen Zu- und Abgänge, die Standorte der mobilen Einstiegshilfen und die Einstiegsstellen auf den Perrons sind deutlich zu signalisieren, soweit dies betrieblich möglich ist.