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Art. 8 Verordnung vom 14. Oktober 2009 über Menschenrechts- und Antirassismusprojekte (Antirassismusprojekte) - Interdepartementale Arbeitsgruppe

Antirassismusprojekte
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Art. 8 Antirassismusprojekte · Interdepartementale Arbeitsgruppe

Eine interdepartementale Arbeitsgruppe unterstützt und begleitet die Tätigkeiten der Fachstelle.

Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertretungen der folgenden Departemente: a. EDI; b. Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten; c. Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement; d. Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport; e. Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung .

Das EDI leitet die Arbeitsgruppe.

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