151.21
CH
Art. 7 Verordnung vom 14. Oktober 2009 über Menschenrechts- und Antirassismusprojekte (Antirassismusprojekte) - Prüfung der Gesuche
Antirassismusprojekte
Art. 7 Antirassismusprojekte · Prüfung der Gesuche
Die Fachstelle prüft, ob das Gesuch die Anforderungen nach Artikel 2 erfüllt. Es stellt dem EDI Antrag.
Erachtet sie das Gesuch als ungenügend, so weist sie die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller auf die Möglichkeit der Ergänzung hin.