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Art. 5 Verordnung vom 14. Oktober 2009 über Menschenrechts- und Antirassismusprojekte (Antirassismusprojekte) - Unterstützungsbeiträge

Antirassismusprojekte
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Art. 5 Antirassismusprojekte · Unterstützungsbeiträge

Für ein Projekt wird ein Unterstützungsbeitrag zugesprochen.

In begründeten Fällen können für gleichartige Projekte weitere Beiträge zugesprochen werden.

Projektbeiträge, die über das Voranschlagsjahr hinausgehen, stehen unter dem Vorbehalt der Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte.

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