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Art. 4 Verordnung vom 14. Oktober 2009 über Menschenrechts- und Antirassismusprojekte (Antirassismusprojekte) - Aufteilung der Unterstützungsbeiträge für Projekte Dritter

Antirassismusprojekte
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Art. 4 Antirassismusprojekte · Aufteilung der Unterstützungsbeiträge für Projekte Dritter

Der zur Verfügung stehende Beitrag für Projekte Dritter wird im Rahmen der jährlich bewilligten Voranschlagskredite wie folgt aufgeteilt: a. rund zwei Drittel für Projekte im nichtschulischen Bereich; b. rund ein Drittel für Projekte im schulischen Bereich.

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