151.21
CH
Art. 4 Verordnung vom 14. Oktober 2009 über Menschenrechts- und Antirassismusprojekte (Antirassismusprojekte) - Aufteilung der Unterstützungsbeiträge für Projekte Dritter
Antirassismusprojekte
Art. 4 Antirassismusprojekte · Aufteilung der Unterstützungsbeiträge für Projekte Dritter
Der zur Verfügung stehende Beitrag für Projekte Dritter wird im Rahmen der jährlich bewilligten Voranschlagskredite wie folgt aufgeteilt: a. rund zwei Drittel für Projekte im nichtschulischen Bereich; b. rund ein Drittel für Projekte im schulischen Bereich.