Art. 3 Verordnung vom 14. Oktober 2009 über Menschenrechts- und Antirassismusprojekte (Antirassismusprojekte) - Aufgaben der Fachstelle für Rassismusbekämpfung
Art. 3 Antirassismusprojekte · Aufgaben der Fachstelle für Rassismusbekämpfung
Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung (Fachstelle) im Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) hat die folgenden Aufgaben: a. Sie fördert und koordiniert Aktivitäten zur Prävention von Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit und zur Förderung der Menschenrechte auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene. b. Sie koordiniert ihre Tätigkeiten mit der Bundesverwaltung, den ausserparlamentarischen Kommissionen, den Kantonen, den Gemeinden und den zuständigen interkantonalen Konferenzen. c. Sie führt selber und in Zusammenarbeit mit Dritten Projekte durch. d. Sie prüft die Projekte Dritter, begleitet und betreut sie und überwacht ihren Fortschritt. Sie evaluiert die Projekte. e. Sie koordiniert die Projekte Dritter. f. Sie ist für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit zuständig.