151.21
CH
Art. 1 Verordnung vom 14. Oktober 2009 über Menschenrechts- und Antirassismusprojekte (Antirassismusprojekte) - Gegenstand
Antirassismusprojekte
Art. 1 Antirassismusprojekte · Gegenstand
Diese Verordnung regelt: a. die Durchführung von Projekten zur Sensibilisierung für die Menschenrechte sowie zur Prävention von Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit durch den Bund; b. die Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen des Bundes an Projekte nach Buchstabe a, die von Dritten durchgeführt werden.