151.14
CH
Art. 2 Verordnung vom 21. August 2019 über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse (Lohngleichheitsanalyse) - Ausbildungspflicht
Lohngleichheitsanalyse
Art. 2 Lohngleichheitsanalyse · Ausbildungspflicht
Leitende Revisorinnen und Revisoren, die im Auftrag von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Lohngleichheitsanalysen überprüfen, besuchen einen speziellen Ausbildungskurs.
Die Ausbildung soll sicherstellen, dass bei der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen ein Mindestqualitätsstandard eingehalten wird und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die der Lohngleichheitsanalysepflicht unterstehen, grundsätzlich gleichbehandelt werden.