Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
151.14 CH

Art. 2 Verordnung vom 21. August 2019 über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse (Lohngleichheitsanalyse) - Ausbildungspflicht

Lohngleichheitsanalyse
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 2 Lohngleichheitsanalyse · Ausbildungspflicht

Leitende Revisorinnen und Revisoren, die im Auftrag von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Lohngleichheitsanalysen überprüfen, besuchen einen speziellen Ausbildungskurs.

Die Ausbildung soll sicherstellen, dass bei der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen ein Mindestqualitätsstandard eingehalten wird und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die der Lohngleichheitsanalysepflicht unterstehen, grundsätzlich gleichbehandelt werden.

← Art. 1 Lohngleichheitsanalyse Verordnung vom 21. August 2019 über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse (Lohngleichheitsanalyse) Art. 3 Lohngleichheitsanalyse →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →