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Art. 1 Bundesgesetz vom 18. Dezember 2015 zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (Verschwindenlassen) - Gegenstand

Verschwindenlassen
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Art. 1 Verschwindenlassen · Gegenstand

Dieses Gesetz regelt die Umsetzung des Internationalen Übereinkommens vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (Übereinkommen).

Bundesgesetz vom 18. Dezember 2015 zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (Verschwindenlassen) - Gegenstand Art. 2 Verschwindenlassen →

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