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Art. 2 Verordnung vom 21. Oktober 2009 über die Einführung des Passes 2010 (2010) - Pass 2003 und Pass 2006

2010
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Art. 2 2010 · Pass 2003 und Pass 2006

Anträge zur Ausstellung eines Passes 2003 oder eines Passes 2006 können bis spätestens am 15. Februar 2010 bei der zuständigen antragstellenden Behörde eingereicht werden.

Die ausstellenden Behörden geben die Anträge für einen Pass 2003 oder einen Pass 2006 bis spätestens am 23. Februar 2010 ins Informationssystem Ausweisschriften ein und für die Produktion frei.

Die persönliche Vorsprache bei den ausstellenden Behörden zur Erfassung der biometrischen Daten für einen Pass 2006 muss bis zum 23. Februar 2010 erfolgen. Die nach Artikel 17 a Ausweisverordnung vom 20. September 2002 vorgesehene Frist von 5 Tagen kann verkürzt werden.

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