132.211
CH
Bundesbeschluss vom 18. Dezember 2020 über die Genehmigung einer Gebietsveränderung zwischen den Kantonen Bern und Freiburg (Clavaleyres)
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Bundesrecht (SR / Fedlex)
Gesetzestext (3 Artikel)
Clavaleyres
Art. 1 Bundesbeschluss vom 18. Dezember 2020 über die Genehmigung einer Gebietsveränderung zwischen den Kantonen Bern und Freiburg (Clavaleyres)
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Die Gebietsveränderung zwischen den Kantonen Bern und Freiburg betreffend den Wechsel der Gemeinde Clavaleyres vom Kanton Bern zum Kanton Freiburg wird genehmigt.
Clavaleyres
Art. 1 Bundesbeschluss vom 18. Dezember 2020 über die Genehmigung einer Gebietsveränderung zwischen den Kantonen Bern und Freiburg (Clavaleyres)
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Die Gebietsveränderung zwischen den Kantonen Bern und Freiburg betreffend den Wechsel der Gemeinde Clavaleyres vom Kanton Bern zum Kanton Freiburg wird genehmigt.
Clavaleyres
Art. 2 Bundesbeschluss vom 18. Dezember 2020 über die Genehmigung einer Gebietsveränderung zwischen den Kantonen Bern und Freiburg (Clavaleyres)
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Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
Steht zehn Tage nach Ablauf der Referendumsfrist fest, dass gegen den Beschluss kein Referendum zustande gekommen ist, so tritt der Beschluss am 1. Januar 2022 in Kraft.
Andernfalls bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten.Datum des Inkrafttretens: 1. Januar 2022