131.235
CH
Art. 2 Verfassung der Republik und des Kantons Jura, (1977) - Ausübung der Souveränität
1977; I. Souveränität
Art. 2 1977 · Ausübung der Souveränität
Die Souveränität steht dem Volk zu, das sie unmittelbar oder durch seine Vertreter ausübt.