131.235
CH
Art. 116 Verfassung der Republik und des Kantons Jura, (1977) - Organe
1977; V. Die Bezirke und die Gemeinden; 2. Die Gemeinden; b. Die Einwohnergemeinden
Art. 116 1977 · Organe
Die Einwohnergemeinde muss die folgenden Organe haben: a. die stimmberechtigten Einwohner; b. den Gemeinderat; c. die vom Gesetz bestimmten ständigen Kommissionen.