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131.234 KV-GECST-GEIMAD CH

Art. 175 Verfassung der Republik und des Kantons Genf, (KV-GE) - Wahlfreiheit

KV-GE; 6. Titel: Öffentliche Aufgaben und Finanzen; 3. Kapitel: Öffentliche Aufgaben
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Art. 175 KV-GE · Wahlfreiheit

Der Staat gewährleistet die freie Wahl der medizinischen Fachperson.

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