Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 83 Verfassung von Republik und Kanton Neuenburg, (2000)

2000; Vierter Titel: Behörden; 5. Kapitel: Richterliche Behörden; Gerichtsorganisation und Gerichte
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Art. 83 2000

Die Gerichtsorganisation wird durch Gesetz geregelt.

Zivil-, straf- und verwaltungsrechtliche Streitigkeiten werden von Gerichten entschieden.

Das Gesetz regelt die Aufsicht über die richterlichen Behörden.

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