131.233
CH
Art. 83 Verfassung von Republik und Kanton Neuenburg, (2000)
2000; Vierter Titel: Behörden; 5. Kapitel: Richterliche Behörden; Gerichtsorganisation und Gerichte
Art. 83 2000
Die Gerichtsorganisation wird durch Gesetz geregelt.
Zivil-, straf- und verwaltungsrechtliche Streitigkeiten werden von Gerichten entschieden.
Das Gesetz regelt die Aufsicht über die richterlichen Behörden.