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Art. 39 Verfassung von Republik und Kanton Neuenburg, (2000)

2000; Dritter Titel: Das Volk; Wahl der Deputation im Ständerat
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Art. 39 2000

Die Stimmberechtigten wählen die Deputation des Kantons im Ständerat.

Das Kantonsgebiet bildet einen einzigen Wahlkreis. Die Wahl wird nach dem Proporzwahlsystem durchgeführt. Wählbar sind die stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer.

Die Wahl findet gleichzeitig mit derjenigen für die Deputation im Nationalrat statt.

Das Gesetz regelt das Wahlverfahren.

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