Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
131.232 CH

Art. 80 Verfassung des Kantons Wallis, (1907)

1907; VI. Titel: Bezirks- und Gemeindeverwaltung; II. Kapitel: Gemeindeordnung; C. Burgergemeinden
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Art. 80 1907

Die Burgergemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes und hat als solche die ihr von der Gesetzgebung übertragenen Aufgaben im öffentlichen Interesse zu erfüllen.

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