Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 8 Verfassung des Kantons Wallis, (1907)

1907; I. Titel: Allgemeine Grundsätze
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Art. 8 1907

Die Freiheit der Meinungsäusserung in Wort und Schrift, sowie die Freiheit der Presse sind gesichert. Das Gesetz bestraft den Missbrauch derselben.

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