131.232
CH
Art. 65 Verfassung des Kantons Wallis, (1907)
1907; V. Titel: Öffentliche Gewalten; III. Kapitel: Richterliche Gewalt
Art. 65 1907
Es besteht ein Verwaltungsgericht sowie ein Gericht, das über Kompetenzstreitigkeiten zwischen der vollziehenden und der richterlichen Gewalt zu erkennen hat.
Diese Gerichte werden durch eigene Gesetze organisiert.