Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
131.232 CH

Art. 64 Verfassung des Kantons Wallis, (1907)

1907; V. Titel: Öffentliche Gewalten; III. Kapitel: Richterliche Gewalt
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Art. 64 1907

Der Gesetzgebung bleibt es vorbehalten, ein Handelsgericht und ein oder mehrere gewerbliche Schiedsgerichte einzuführen.

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