131.232
CH
Art. 48 Verfassung des Kantons Wallis, (1907)
1907; V. Titel: Öffentliche Gewalten; I. Kapitel: Gesetzgebende Gewalt; B. Organisation
Art. 48 1907
Die Sitzungen des Grossen Rates sind öffentlich.
Sofern es die Umstände erfordern, kann er jedoch geheime Verhandlungen beschliessen.