131.232
CH
Art. 44 Verfassung des Kantons Wallis, (1907)
1907; V. Titel: Öffentliche Gewalten; I. Kapitel: Gesetzgebende Gewalt; B. Organisation
Art. 44 1907
Der Grosse Rat versammelt sich von Rechts wegen: a. zur konstituierenden Session am siebten Montag nach seiner Gesamterneuerung; b. zu den ordentlichen Sessionen gemäss den im Gesetz festgelegten Terminen.
Der Grosse Rat versammelt sich zu ausserordentlichen Sessionen: a. wenn er es selber beschliesst; b. auf Einladung des Staatsrates; c. auf Begehren von 20 Abgeordneten unter Angabe der zu behandelnden Gegenstände.