131.232
CH
Art. 1 Verfassung des Kantons Wallis, (1907)
1907; I. Titel: Allgemeine Grundsätze
Art. 1 1907
Wallis bildet eine innert der Schranken der Bundesverfassung souveräne und als Kanton der Schweizerischen Eidgenossenschaft einverleibte demokratische Republik.
Die Souveränität beruht im Volke und wird unmittelbar durch die Aktivbürger und mittelbar von den durch die Verfassung eingesetzten Behörden ausgeübt.