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Art. 83 Verfassung des Kantons Waadt, (2003)

2003; IV. Titel: Das Volk; III. Kapitel: Volksinitiative und Referendum; Obligatorisches Referendum
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Art. 83 2003

Den Stimmberechtigten werden unterbreitet: a. Total- oder Teilrevisionen der Verfassung; b. völkerrechtliche Verträge und Konkordate, die mit der Verfassung nicht vereinbar sind oder diese ergänzen; c. Änderungen des Kantonsgebiets; d. Stellungnahmen, Gesetze oder allgemeine Bestimmungen betreffend Nutzung, Transport und Lagerung von Kernenergie oder Kernmaterial.

Den Stimmberechtigten sind ausserdem die Massnahmen zur Sanierung der Finanzen nach Artikel 165 Absatz 2 zur Abstimmung zu unterbreiten.

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