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Art. 39 Verfassung des Kantons Waadt, (2003)

2003; III. Titel: Aufgaben und Verantwortung des Staates und der Gemeinden; I. Kapitel: Grundsätze; Öffentliche Aufgaben und deren Delegation
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Art. 39 2003

Der Staat und die Gemeinden nehmen die öffentlichen Aufgaben wahr.

Unter Berücksichtigung der individuellen Initiative und Verantwortung erfüllen sie die Aufgaben, die ihnen Verfassung und Gesetz übertragen.

Unter ihrer Verantwortung können sie gewisse Aufgaben delegieren.

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