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Art. 166 Verfassung des Kantons Waadt, (2003)

2003; VII. Titel: Finanzordnung; II. Kapitel: Aufsicht und Kontrolle der Finanzen
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Art. 166 2003

Der Kanton Waadt verfügt über mehrere Behörden, die in völliger Unabhängigkeit die Verwendung aller öffentlichen Mittel überwachen, namentlich unter dem Gesichtspunkt der Gesetzmässigkeit, der Ordungsmässigkeit, der Wirksamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Effizienz.

Zu diesen Behörden gehören namentlich: – der Rechnungshof, der mit der Leistungskontrolle betraut ist, – ein Organ, das mit der Prüfung der Regelkonformität betraut ist.

Die Mitglieder des Rechnungshofs werden vom Grossen Rat gewählt.

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