Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
131.231 CH

Art. 136 Verfassung des Kantons Waadt, (2003)

2003; V. Titel: Kantonale Behörden; IV. Kapitel: Gerichte und Staatsanwaltschaft
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Art. 136 2003

Das Verfassungsgericht ist eine Abteilung des Kantonsgerichts.

Es: a. überprüft auf ein Begehren, das zwanzig Tage nach der Veröffentlichung zu stellen ist, die Übereinstimmung kantonaler Vorschriften mit dem übergeordneten Recht; das Gesetz legt die Beschwerdebefugnis fest; b. beurteilt auf Beschwerde und in letzter kantonaler Instanz Streitigkeiten betreffend die Ausübung der politischen Rechte auf kantonaler und auf kommunaler Ebene; c. entscheidet über Zuständigkeitskonflikte unter Behörden.

Seine Entscheide werden veröffentlicht.

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