Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 116 Verfassung des Kantons Waadt, (2003)

2003; V. Titel: Kantonale Behörden; III. Kapitel: Staatsrat; Kollegialität und Autonomie
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Art. 116 2003

Der Staatsrat ist eine Kollegialbehörde.

Er organisiert sich im Rahmen des Gesetzes selbständig.

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