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Art. 2 Verfassung des Kantons Solothurn, (1986) - Verhältnis zu den anderen Kantonen

1986; I. Allgemeines
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Art. 2 1986 · Verhältnis zu den anderen Kantonen

Der Kanton Solothurn arbeitet mit den anderen Kantonen zusammen und setzt sich für gemeinsame Lösungen ein.

Er versteht sich als Mittler zwischen den Kulturgemeinschaften der Schweiz.

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