131.217
CH
Art. 9 Verfassung des Kantons Glarus, (1988) - Medienfreiheit
1988; Erstes Kapitel: Allgemeine Grundsätze
Art. 9 1988 · Medienfreiheit
Die Freiheit der Medien ist gewährleistet.
Es besteht keine Zensur von Presse, Film oder andern Medien.