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§ 2 Verfassung des Kantons Schwyz, (2010) - Mensch im Mittelpunkt

2010; I. Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 2010 · Mensch im Mittelpunkt

Staatliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl.

Der Staat achtet die Würde, die Persönlichkeit und die Eigenverantwortung des Menschen.

Er handelt volksnah und sorgt für einfache Verfahren.

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