131.214
CH
Art. 2 Verfassung des Kantons Uri, (1984) - Staatsziele
1984; 1. Kapitel: Grundsätze
Art. 2 1984 · Staatsziele
Der Kanton und die Gemeinden streben insbesondere an: a. eine gerechte Ordnung für das friedliche Zusammenleben der Menschen zu schaffen; b. Rechte und Freiheiten des Einzelnen und der Familie zu schützen und Grundlagen für deren Verwirklichung bereitzustellen; c. die Voraussetzungen für ein menschengerechtes Dasein herzustellen.