131.214
CH
Art. 116 Verfassung des Kantons Uri, (1984) - Zuständigkeit der Stimmberechtigten
1984; 7. Kapitel: Organisation und Zuständigkeiten des Staates
Art. 116 1984 · Zuständigkeit der Stimmberechtigten
Die Stimmberechtigten haben die gleichen Befugnisse wie jene der Einwohnergemeinde, jedoch beschränkt auf die Angelegenheiten der Ortsbürgergemeinde.
Sie wählen den Ortsbürgerrat.