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Art. 52 Verfassung des Kantons Zürich, (2005)

2005; 6. Kapitel: Behörden; B. Kantonsrat; Unabhängigkeit der Mitglieder
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Art. 52 2005

Die Mitglieder des Kantonsrates stimmen ohne Weisungen.

Sie legen ihre Interessenbindungen offen.

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