131.211
CH
Art. 52 Verfassung des Kantons Zürich, (2005)
2005; 6. Kapitel: Behörden; B. Kantonsrat; Unabhängigkeit der Mitglieder
Art. 52 2005
Die Mitglieder des Kantonsrates stimmen ohne Weisungen.
Sie legen ihre Interessenbindungen offen.