131.211
CH
Art. 45 Verfassung des Kantons Zürich, (2005)
2005; 6. Kapitel: Behörden; A. Allgemeine Bestimmungen; Nebenamtliche Behördentätigkeit
Art. 45 2005
Kanton und Gemeinden schaffen günstige Rahmenbedingungen für die nebenamtliche Tätigkeit in Behörden.