Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
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Art. 45 Verfassung des Kantons Zürich, (2005)

2005; 6. Kapitel: Behörden; A. Allgemeine Bestimmungen; Nebenamtliche Behördentätigkeit
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Art. 45 2005

Kanton und Gemeinden schaffen günstige Rahmenbedingungen für die nebenamtliche Tätigkeit in Behörden.

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