131.211
CH
Art. 116 Verfassung des Kantons Zürich, (2005)
2005; 8. Kapitel: Öffentliche Aufgaben; C. Die Aufgaben; Öffentliche Schulen
Art. 116 2005
Kanton und Gemeinden führen qualitativ hoch stehende öffentliche Schulen.
Diese sind den Grundwerten des demokratischen Staatswesens verpflichtet. Sie sind konfessionell und politisch neutral.