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Art. 116 Verfassung des Kantons Zürich, (2005)

2005; 8. Kapitel: Öffentliche Aufgaben; C. Die Aufgaben; Öffentliche Schulen
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Art. 116 2005

Kanton und Gemeinden führen qualitativ hoch stehende öffentliche Schulen.

Diese sind den Grundwerten des demokratischen Staatswesens verpflichtet. Sie sind konfessionell und politisch neutral.

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