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ISGLSILSIN
CH
Art. 63 Bundesgesetz vom 18. Dezember 2020 über die Informationssicherheit beim Bund (ISG) - Pflichten des Betriebs
ISG; 4. Kapitel: Betriebssicherheitsverfahren
Art. 63 ISG · Pflichten des Betriebs
Betriebe, die über eine Betriebssicherheitserklärung verfügen, müssen die Massnahmen des Sicherheitskonzepts laufend umsetzen.
Sie melden der Fachstelle BS und der Auftraggeberin unverzüglich alle sicherheitsrelevanten Änderungen und Vorfälle.