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Art. 13 Bundesgesetz vom 25. September 2015 über den Nachrichtendienst (NDG) - Öffentliche Informationsquellen

NDG; 3. Kapitel: Informationsbeschaffung
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Art. 13 NDG · Öffentliche Informationsquellen

Öffentliche Informationsquellen sind namentlich: a. öffentlich zugängliche Medien; b. öffentlich zugängliche Register von Behörden des Bundes und der Kantone; c. von Privaten öffentlich zugänglich gemachte Personendaten; d. in der Öffentlichkeit vorgetragene Äusserungen.

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