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121.3 VANDOSRENSOVAIN CH

Art. 2 Verordnung vom 16. August 2017 über die Aufsicht über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (VAND) - Zuordnung und Sitz

VAND
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Art. 2 VAND · Zuordnung und Sitz

Die AB-ND ist dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (GS-VBS) administrativ zugeordnet. Sie hat ihren Sitz in Bern.

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