956.550
CH-BS
§ 19 Vereinbarung über die Fluglärmkommission und die Ombudsstelle für Fluglärmklagen - Publikation, Inkrafttreten
§ 19 Vereinbarung über die Fluglärmkommission und die Ombudsstelle für Fluglärmklagen · Publikation, Inkrafttreten
1. Diese Vereinbarung ist zu publizieren. Sie tritt auf den 1. Juli 2001 in Kraft.