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Art. 21 Französisch-schweizerischer Staatsvertrag über den Bau und Betrieb des Flughafens Basel-Mülhausen in Blotzheim - Ratifikation und Inkrafttreten des Vertrages

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Art. 21 Französisch-schweizerischer Staatsvertrag über den Bau und Betrieb des Flughafens Basel-Mülhausen in Blotzheim · Ratifikation und Inkrafttreten des Vertrages

1. Dieser Staatsvertrag wird ratifiziert. Die entsprechenden Ratifikationsurkunden werden sobald wie möglich in Paris ausgetauscht.

Er tritt mit dem Datum des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft.

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