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§ 2 Abgabetarif der Schweizerischen Rheinhäfen - Tarifstruktur

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§ 2 Abgabetarif der Schweizerischen Rheinhäfen · Tarifstruktur

1. Es gilt folgende Tarifstruktur im Bereich Flüssiggüter, Trockengüter und Container

a) Flüssiggüter werden im Umschlag per Camion tarifiert, jährlich ermittelt und wirksam jeweils ab dem 1. Januar, basierend auf dem Umschlag der vergangenen 12 Monate September bis August, im Verhältnis des Eingangs per Schiff (CHF 2.28 pro Tonne) zum Eingang per Landverkehr (CHF 1.14 pro Tonne).

b) Trockengüter werden für Umschlagsbewegungen im Eingang und im Ausgang tarifiert, mit CHF 0.25 pro Tonne im Schiffsverkehr und CHF 0.80 pro Tonne im Camionverkehr. Für spezielle Güter im Bereich Baustoffe können die Schweizerischen Rheinhäfen nach Bedarf im Interesse der Schifffahrt Tarifreduktionen vornehmen.

c) Für Container gelten pro beladenem und pro leerem Container für jede ein und jede ausgehende Bewegung beim Umschlag per Schiff CHF 2.50 und per Camion CHF 4.00. Für ein- und ausgehende Leercontainer im nationalen Verkehr kann der Tarif reduziert werden.

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