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§ 9 Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen - Allgemeine Dienstleistungen und diverse Gebühren

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§ 9 Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen · Allgemeine Dienstleistungen und diverse Gebühren

1. 1. Platzgeld

a) Lager-, Werkstattschiffe, schwimmende Geräte (pro t oder m³ / Tag), ab 1. Tag oder nach Überschreiten der Liegebewilligung: 0.011

b) Kleinfahrzeuge pro Tag, ab 1. Tag, max. Liegedauer 14 Tage: 15.00

c) alle übrigen gewerblich genutzten Schiffe (pro t oder m³ / Tag), nach Überschreiten der maximalen Liegefrist von 14 Tagen: 0.011

d) alle übrigen Schifftypen (pro t oder m³ / Tag (mind. 100.00)), ab 1. Tag: 0.20

2. 2. Allgemeine Dienstleistungen

a) Einsatz Dienstauto und Material: 80.00

aa) pro km: 1.00

b) Rapportkopien: nach Zeitaufwand

c) Putztraktor, pro Stunde: 150.00

d) Grundtaxe Alarmorganisation: 100.00

e) Rechnungsstellung (schriftlich): 25.00

f) amtlicher Eintrag: 20.00

g) Versandkosten und Drucksachen: nach Aufwand

h) Aufwand für zusätzlich benötigte Abklärungen: nach Aufwand

i) Verbrauchsmaterial: nach Aufwand

3. 3. Fahrwegentschädigung (SRH und Externe)

a) Fahrpauschale innerhalb Hafengebiet und Hafen Weil am Rhein: 20.00

b) ausserhalb, pro km: 1.00

c) Wegpauschale Schiffsbauingenieur: 40.00

4. 4. Entsorgungsgebühr Kabinenschiffe gemäss Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt vom 9. September 1996, Teil C

a) Entsorgungsgebühr pro Fahrgastbett Ankunfts- und Liegetag: 2.90

5. 5. Personalaufwand

a) Nautischer Sachbearbeiter Mo - Fr 06.00-20.00: 100.00

b) Einsatzleiter / SUK Mo - Fr 06.00-20.00: 140.00

c) technischer Sachverständiger, pro Stunde: nach Honorarrechnung

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