§ 8 Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen - Bescheinigungen und Bewilligungen
§ 8 Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen · Bescheinigungen und Bewilligungen
1
a) Bescheinigung Einzug Borddokument 75.00
b) Bescheinigung Einbau / Funktion Fahrtenschreiber 75.00
c) Bescheinigung Einbau / Funktion Radaranlage / Wendeanzeiger 75.00
d) Bewilligung Sondertransport 150.00
e) Bewilligung für Fahrten mit Überlängen/ -breiten (Probefahrt) 150.00
f) Bescheinigung Anbringen Registerplakette inkl. Meldung an Schiffsregisteramt 150.00
g) Bewilligung für Veranstaltungen im Hafengebiet 150.00
h) Bewilligung für Veranstaltungen mit Liegen im Hafengebiet 150.00
i) Bewilligung zum Liegen im Hafengebiet 150.00
j) Benutzungsgebühr für nicht hafenlogistische Tätigkeiten pro m² pro Tag 1.10
k) Bewilligung Personentransport 150.00
l) Nachricht für die Binnenschifffahrt (inkl. Widerruf) 150.00
m) schifffahrtspolizeiliche Anordnung (inkl. Widerruf) 150.00
n) Ausnahmebewilligung nach ADN (bei Abklärungen) 300.00
o) Umladebewilligung nach ADN 300.00
p) Umladebewilligung flüssiger Güter nach ADN 150.00
q) Parkkarte Jahreskarte 120.00
r) Parkkarte Zweijahreskarte 200.00
s) Parkkarte Zweitkarte (ohne Wechselkennzeichen) 120.00
t) Parkkarte Zweitkarte (mit Wechselkennzeichen) 60.00
u) Parkkarte Monatskarte 15.00
v) Parkgebühren (Mo - Sa 06.00-24.00) bis max. 5 Stunden, pro Stunde 1.00
w) Parkgebühren (Mo - Sa 06.00-24.00) ab 6 Stunden, pro Stunde 1.50
x) Sonderaufwand für Bewilligungen nach Aufwand