§ 7 Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen - Eichung von Binnenschiffen
§ 7 Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen · Eichung von Binnenschiffen
1. Personalaufwand, Untersuchung und Eichaufnahme
a) Mo - Fr 07.00-12.00 und 13.30-17.00: 45.00
b) Mo - Fr 04.30-07.00; 12.00-13.30 und 17.00-22.00: 150.00
c) Sa 04.30-22.00: 150.00
2. Eichung
a) Eichung und Nacheichung nach Art. 4 der Anlage zum Übereinkommen über die Eichung von Binnenschiffen vom 15. Februar 1966: 600.00
b) Eichung und Nacheichung nach Art. 5 der Anlage zum Übereinkommen über die Eichung von Binnenschiffen vom 15. Februar 1966: 300.00
c) erstmaliges Anbringen oder Ändern der Eichmarke: 150.00
d) weiteres Anbringen oder Ändern der Eichmarke: 30.00
e) Überprüfung der Angaben in einem Eichschein: 200.00
f) Änderung einer Angabe in einem Eichschein: 50.00
g) Mitteilung an ein anderes Schiffseichamt oder eine Zentralstelle: 50.00
3. Eichdokumente
a) Ausstellung eines Eichscheins, Ersatz- oder Doppeleichscheins: 150.00
b) Verlängerung eines Eichscheins: 100.00