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§ 7 Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen - Eichung von Binnenschiffen

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§ 7 Gebührentarif der Schweizerischen Rheinhäfen · Eichung von Binnenschiffen

1. Personalaufwand, Untersuchung und Eichaufnahme

a) Mo - Fr 07.00-12.00 und 13.30-17.00: 45.00

b) Mo - Fr 04.30-07.00; 12.00-13.30 und 17.00-22.00: 150.00

c) Sa 04.30-22.00: 150.00

2. Eichung

a) Eichung und Nacheichung nach Art. 4 der Anlage zum Übereinkommen über die Eichung von Binnenschiffen vom 15. Februar 1966: 600.00

b) Eichung und Nacheichung nach Art. 5 der Anlage zum Übereinkommen über die Eichung von Binnenschiffen vom 15. Februar 1966: 300.00

c) erstmaliges Anbringen oder Ändern der Eichmarke: 150.00

d) weiteres Anbringen oder Ändern der Eichmarke: 30.00

e) Überprüfung der Angaben in einem Eichschein: 200.00

f) Änderung einer Angabe in einem Eichschein: 50.00

g) Mitteilung an ein anderes Schiffseichamt oder eine Zentralstelle: 50.00

3. Eichdokumente

a) Ausstellung eines Eichscheins, Ersatz- oder Doppeleichscheins: 150.00

b) Verlängerung eines Eichscheins: 100.00

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