Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
955.200 CH-BS

§ 1 Gesetz über die Rheinschiffahrtsgerichte

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (4 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Gesetz über die Rheinschiffahrtsgerichte

1. Im Kanton Basel-Stadt werden Rheinschiffahrtsgerichte eingerichtet.

2. Rheinschiffahrtsgericht erster Instanz in Strafsachen ist das Strafgericht und Rheinschiffahrtsgericht erster Instanz in Zivilsachen das Zivilgericht.

3. Rheinschiffahrtsgericht zweiter Instanz in Straf- und Zivilsachen ist das Appellationsgericht.

4. Für die Zuständigkeit der Gerichte gelten die Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Organisation der Gerichte und der Staatsanwaltschaft (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG) vom 3. Juni 2015.

Kanton Basel-Stadt 955.200 § 2 Gesetz über die Rheinschiffahrtsgerichte →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →