954.560
CH-BS
Art. 5 Vereinbarung über die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet - Verkehr
Art. 5 Vereinbarung über die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet · Verkehr
1. Die Deutsche Bundesbahn wird ihren Fahrplan für die Strecken im Kanton Schaffhausen den Bedürfnissen der von ihr bedienten Ortschaften anpassen und bei der Aufstellung der Fahrpläne nach Möglichkeit günstige Anschlüsse an die Schweizerischen Bundesbahnen herstellen. Sie wird die für den internen Verkehr im Kanton Schaffhausen bestimmten Beförderungsbedingungen und Tarifmassnahmen nach Möglichkeit denjenigen der Schweizerischen Bundesbahnen anpassen.