Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
954.560 CH-BS

Art. 5 Vereinbarung über die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet - Verkehr

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5 Vereinbarung über die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet · Verkehr

1. Die Deutsche Bundesbahn wird ihren Fahrplan für die Strecken im Kanton Schaffhausen den Bedürfnissen der von ihr bedienten Ortschaften anpassen und bei der Aufstellung der Fahrpläne nach Möglichkeit günstige Anschlüsse an die Schweizerischen Bundesbahnen herstellen. Sie wird die für den internen Verkehr im Kanton Schaffhausen bestimmten Beförderungsbedingungen und Tarifmassnahmen nach Möglichkeit denjenigen der Schweizerischen Bundesbahnen anpassen.

← Art. 4 Vereinbarung über die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet Betriebführende Verwaltung[[1]](#articletitle_text_fn_366111_2_1_c) Art. 6 Vereinbarung über die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →