954.550
CH-BS
Art. 9 Vertrag über die Verlegung des Personenbahnhofes und den Umbau der übrigen Bahnhofteile der Grossherzoglich Badischen Staatseisenbahnen in Basel, abgeschlossen zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und der Grossherzoglichen Generaldirektion der Badischen Staatseisenbahnen
Art. 9 Vertrag über die Verlegung des Personenbahnhofes und den Umbau der übrigen Bahnhofteile der Grossherzoglich Badischen Staatseisenbahnen in Basel, abgeschlossen zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und der Grossherzoglichen Generaldirektion der Badischen Staatseisenbahnen
1. Die Eisenbahnverwaltung übernimmt auf ihre Kosten die Herstellung des Bahnhofvorplatzes zwischen dem Aufnahmsgebäude und der Schwarzwaldalle nach einem zwischen den beiden Vertragsschliessenden noch näher zu vereinbarenden Plan und tritt alsdann den Platz unentgeltlich an den Kanton ab. Dabei bleibt jedoch der Eisenbahnverwaltung das Recht vorbehalten, im Bedarfsfall diesen Platz für Bahnhofzwecke, wie Erweiterung der Gebäude und dergleichen ohne Entschädigung in Anspruch zu nehmen, soweit hiedurch öffentliche Interessen nicht geschädigt werden. Für den Fall, dass der Bahnhof an eine andere Stelle verlegt werden sollte, geht die überwiesene Fläche wieder unentgeltlich in das Eigentum der Eisenbahnverwaltung zurück.
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Kanton Basel-Stadt 954.550
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